DR. FÜHRLING & PARTNER  GbR
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Notariat Der   Notar   ist   ein   unabhängiger   Amtsträger      der vorsorgenden              Rechtspflege.              Seine Hauptaufgabe    ist    die    öffentliche    Beurkundung von    Rechtsvorgängen    und    anderen    Aufgaben der    vorsorgenden    Rechtspflege.    Der    Notar    ist nicht        Vertreter        einer        Partei,        sondern unabhängiger    und    unparteiischer    Betreuer    der Beteiligten.      In      Bremen      ist      jeder      Notar      zugleich      Rechtsanwalt (”Anwaltsnotar”).     Die     Kerntätigkeit     des     Notars     bezieht     sich     auf Grundstücksübertragungen,   Grunddienstbarkeiten   und   Grundpfandrechte, Beurkundung    von    Testamenten,    Erbverträgen    und    Erbscheinsanträgen, auf   Beurkundung   von   Eheverträgen,   Vorsorgevollmachten,   die   Gründung von     Gesellschaften     und     deren     Änderungen     sowie     Handels-     und Vereinsregisteranmeldungen. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Noll  
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